Landtag / Landtagswahl

Die Landtagswahl

Der Wahlvorgang
Die Landtagswahlen 1921-1932
Die Landtagswahlen seit 1945

Alle demokratischen Verfassungen trennen die staatliche Gewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit. In Österreich kommt dazu, daß sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung auf den Bund und die neun Bundesländer aufgeteilt sind. Die gesetzgebende Gewalt eines Bundeslandes obliegt dem Landtag, die vollziehende der Landesregierung.

Der Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt, d.h. so lange dauert eine Gesetzgebungsperiode.

Der Ablauf einer Landtagswahl ist durch die NÖ Landtagswahlordnung 1992 geregelt.

Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten.

Die Abgeordneten werden in 21 Wahlkreisen (entsprechend den Bezirken, die 4 Statutarstädte [Krems, St. Pölten, Waidhofen/Ybbs, Wr. Neustadt] gehören zu dem gleichnamigen bzw. sie umgebenden Bezirk) gewählt.

Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl.

Kandidaten werden durch die Parteien nominiert. Für die Kandidatur einer Partei in einem Bezirk werden mindestens 50 Zustimmungserklärungen benötigt. Die Kandidaten müssen das 18. Lebensjahr spätestens am Tag der Wahl vollendet haben.

Eine Partei muß mindestens 4 % der gültigen Stimmen auf sich vereinigen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erreichen, um in den Landtag zu kommen.

            
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Der Wahlvorgang

Wer ist wahlberechtigt?
  • Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl
  • ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich
  • kein Wahlausschließungsgrund (z.B. Entmündigung)
  • Aufnahme in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde
Wie wird gewählt?
  • Im Wahllokal in der eigenen Gemeinde genügt ein Ausweis.
  • Um anderswo wählen zu können, ist außerdem eine Wahlkarte erforderlich (stellt die Gemeinde aus).
  • Im Wahllokal wird dem Wahlleiter der Ausweis (und die Wahlkarte) übergeben, der daraufhin einen Stimmzettel ausfolgt.
  • Im Wahllokal steht eine Wahlzelle, wo auf dem Stimmzettel die gewünschte Partei angekreuzt wird und/oder der Name des Vorzugsstimmenkandidaten eingetragen werden kann. Der Stimmzettel wird in ein Kuvert gesteckt.
  • Der Wahlleiter wirft das Wahlkuvert in die Wahlurne.
  • In bestimmten Fällen kann der Stimmzettel auch schon vor dem Wahltag abgegeben werden.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stimmzettel auch bei einer österreichischen Vertretung im Ausland abgegeben werden.

            
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Die Landtagswahlen 1921-1932

Wahlberechtigt zum Landtag von Niederösterreich waren in der Ersten Republik alle Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Niederösterreich und das 20. Lebensjahr vollendet hatten. Zunächst war Niederösterreich in vier Wahlkreise eingeteilt, die den vier Landesvierteln entsprachen; der Landtag bestand aus 60 Abgeordneten. Die angesichts des Erstarkens der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) erfolgte Novellierung der Landtagswahlordnung im Jahre 1932 brachte nicht nur eine Verdoppelung der Wahlkreise, eine für kleinere Parteien benachteiligende Maßnahme, sondern auch die Reduzierung auf 56 Abgeordnete sowie die Erhöhung des Wahlalters: Das Alter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts wurde um ein Jahr erhöht, das Alter der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) auf das 29. Lebensjahr (bisher 24. Lebensjahr) angehoben. Frauen gehören dem NÖ Landtag bereits seit 1919 an.

            
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Die Landtagswahlen seit 1945

Mandatsverteilung

  ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE KPÖ VO LIF
25. November 1945 32 22     2    
9. Oktober 1949 31 22     3    
17. Oktober 1954 30 23       3  
10. Mai 1959 31 25          
25. Oktober 1964 31 25          
19. Oktober 1969 30 26          
9. Juni 1974 31 25          
25. März 1979 29 27          
16. Oktober 1983 32 24          
16. Oktober 1988 29 22 5        
16. Mai 1993 26 20 7       3
22. März 1998 27 18 9 2      
30. März 2003 31 19 2 4      
9. März 2008 31 15 6 4      

Die detaillierten Ergebnisse:
Landtagswahl 2008
Landtagswahl 2003
Landtagswahl 1998

            
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