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Landtag /
Landtagswahl
Die Landtagswahl
Der Wahlvorgang
Die Landtagswahlen 1921-1932
Die Landtagswahlen seit 1945
Alle demokratischen Verfassungen trennen die staatliche Gewalt in Gesetzgebung,
Verwaltung und Gerichtsbarkeit. In Österreich kommt dazu, daß sowohl die Gesetzgebung
als auch die Verwaltung auf den Bund und die neun Bundesländer aufgeteilt sind. Die
gesetzgebende Gewalt eines Bundeslandes obliegt dem Landtag, die vollziehende der
Landesregierung.
Der Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt, d.h. so lange dauert eine Gesetzgebungsperiode.
Der Ablauf einer Landtagswahl ist durch die NÖ Landtagswahlordnung 1992 geregelt.
Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten.
Die Abgeordneten werden in 21 Wahlkreisen (entsprechend den Bezirken, die 4
Statutarstädte [Krems, St. Pölten, Waidhofen/Ybbs, Wr. Neustadt] gehören zu dem gleichnamigen bzw. sie umgebenden Bezirk) gewählt.
Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis richtet sich nach der Bevölkerungsanzahl.
Kandidaten werden durch die Parteien nominiert. Für die Kandidatur einer Partei in
einem Bezirk werden mindestens 50 Zustimmungserklärungen benötigt. Die Kandidaten müssen das 18. Lebensjahr spätestens am Tag der Wahl vollendet haben.
Eine Partei muß mindestens 4 % der gültigen Stimmen auf sich vereinigen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erreichen, um in den Landtag zu kommen.
Der Wahlvorgang
Wer ist wahlberechtigt?
- Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl
- ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich
- kein Wahlausschließungsgrund (z.B. Entmündigung)
- Aufnahme in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde
Wie wird gewählt?
- Im Wahllokal in der eigenen Gemeinde genügt ein Ausweis.
- Um anderswo wählen zu können, ist außerdem eine Wahlkarte erforderlich (stellt die Gemeinde aus).
- Im Wahllokal wird dem Wahlleiter der Ausweis (und die Wahlkarte) übergeben, der
daraufhin einen Stimmzettel ausfolgt.
- Im Wahllokal steht eine Wahlzelle, wo auf dem Stimmzettel die gewünschte Partei
angekreuzt wird und/oder der Name des Vorzugsstimmenkandidaten eingetragen werden kann.
Der Stimmzettel wird in ein Kuvert gesteckt.
- Der Wahlleiter wirft das Wahlkuvert in die Wahlurne.
- In bestimmten Fällen kann der Stimmzettel auch schon vor dem Wahltag abgegeben
werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Stimmzettel auch bei einer österreichischen
Vertretung im Ausland abgegeben werden.
Die Landtagswahlen 1921-1932
Wahlberechtigt zum Landtag von Niederösterreich waren in der Ersten Republik
alle Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Niederösterreich und das 20. Lebensjahr
vollendet hatten. Zunächst war Niederösterreich in vier Wahlkreise eingeteilt,
die den vier Landesvierteln entsprachen; der Landtag bestand aus 60 Abgeordneten. Die
angesichts des Erstarkens der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)
erfolgte Novellierung der Landtagswahlordnung im Jahre 1932 brachte nicht nur eine
Verdoppelung der Wahlkreise, eine für kleinere Parteien benachteiligende Maßnahme,
sondern auch die Reduzierung auf 56 Abgeordnete sowie die Erhöhung des Wahlalters: Das
Alter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts wurde um ein Jahr erhöht, das Alter der
Wählbarkeit (passives Wahlrecht) auf das 29. Lebensjahr (bisher 24. Lebensjahr)
angehoben. Frauen gehören dem NÖ Landtag bereits seit 1919 an.
Die Landtagswahlen seit 1945
Mandatsverteilung
| |
ÖVP |
SPÖ |
FPÖ |
GRÜNE |
KPÖ |
VO |
LIF |
| 25. November 1945 |
32 |
22 |
|
|
2 |
|
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| 9. Oktober 1949 |
31 |
22 |
|
|
3 |
|
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| 17. Oktober 1954 |
30 |
23 |
|
|
|
3 |
|
| 10. Mai 1959 |
31 |
25 |
|
|
|
|
|
| 25. Oktober 1964 |
31 |
25 |
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| 19. Oktober 1969 |
30 |
26 |
|
|
|
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| 9. Juni 1974 |
31 |
25 |
|
|
|
|
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| 25. März 1979 |
29 |
27 |
|
|
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| 16. Oktober 1983 |
32 |
24 |
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| 16. Oktober 1988 |
29 |
22 |
5 |
|
|
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|
| 16. Mai 1993 |
26 |
20 |
7 |
|
|
|
3 |
| 22. März 1998 |
27 |
18 |
9 |
2 |
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| 30. März 2003 |
31 |
19 |
2 |
4 |
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| 9. März 2008 |
31 |
15 |
6 |
4 |
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Die detaillierten Ergebnisse:
Landtagswahl 2008
Landtagswahl 2003
Landtagswahl 1998
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